Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Allgemeines

  1. Sämtliche Angebote, Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Sie sind Bestandteil aller Verträge, welche A.G.M. GmbH mit Ihren Vertragspartnern über Lieferungen oder Leistungen schließt. Ältere Geschäftsbedingungen verlieren hiermit ihre Gültigkeit.
  2. Geschäftsbedingungen des Bestellers finden keine Anwendung, auch wenn die Fa. A.G.M. GmbH diesen im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Nebenabreden und Zusicherungen bedürfen der schriftlichen Form.
  3. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Angebote, Lieferungen und Leistungen an Vertragspartner, auch wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.

§2 Angebot und Vertragsabschluss

  1. Die Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Alle Verträge über Lieferungen und Leistungen sowie alle sonstigen Vereinbarungen und rechtserheblichen Erklärungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch uns. Das gilt auch für Ergänzungen und Abänderungen.
  2. Angaben zum Gegenstand der Lieferung oder der Leistung (z.B. Gewichte, Maße und technische Daten) sowie Darstellungen derselben (z.B. Zeichnungen und Abbildungen) geben nur Anhaltspunkte. Sie sind keine zugesicherten Eigenschaften, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung.
  3. Der Besteller ist verpflichtet, der A.G.M. GmbH bei Auftragserteilung aktuelle, für den Auftrag maßgebende Zeichnungen bzw. Unterlagen zu übergeben. Sollte dies nicht geschehen, gelten die letzten im Rahmen der Angebotserstellung übergebenen Zeichnungen bzw. Unterlagen als Vertragsgrundlage unbeachtet evtl. nachträglicher Änderungen.
  4. Abweichungen, die auf Grund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder keine technische Verschlechterung darstellen, sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen.
  5. An abgegebenen Angeboten, Kostenvoranschlägen, dem Besteller zur Verfügung gestellten Zeichnungen, Berechnungen, Beschreibungen, Modellen, Werkzeugen und anderen Unterlagen und Hilfsmitteln behält sich die A.G.M. GmbH das Eigentum oder Urheberrecht vor. Der Besteller darf diese Gegenstände ohne ausdrückliche Zustimmung der A.G.M. GmbH Dritten nicht zugänglich machen oder bekannt geben, nutzen oder vervielfältigen. Er hat dieselben auf Verlangen vollständig und ohne Einbehaltung von Kopien an A.G.M. GmbH zurückzugeben.

§3 Preise

  1. Für alle Aufträge werden die am Tag des Angebotes gültigen Rohstoffpreise zugrunde gelegt. Rohstoff-, Lohn-, Energie und sonstige Kostenerhöhungen berechtigen die A.G.M. GmbH zu entsprechenden Preisangleichungen.
  2. Die Preise gelten für den in der Auftragsbestätigung aufgeführten Leistungs- und Lieferumfang. Mehr- oder Sonderleistungen werden gesondert berechnet.
  3. Ergeben sich im Laufe der Auftragsabwicklung unerwartete oder nicht vorhersehbare Produktionsschwierigkeiten, die nur mit erheblichen Mehrkosten die vom Besteller vorgeschriebenen Formen oder Toleranzen einhalten lassen, ist die A.G.M. GmbH berechtigt, den vereinbarten Preis nach Rücksprache entsprechend anzuheben oder vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass von Seiten des Bestellers irgendwelche Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden können.
  4. In Fällen des Vertragsrücktritts, die nicht von der A.G.M. GmbH zu vertreten sind, sind diese berechtigt, ohne Nachweis des Schadens eine Bearbeitungsgebühr bis zu 10 % des Gesamtkaufpreises einschließlich kostenpflichtiger Sonderwünsche oder Ersatz des tatsächlich entstandenen Aufwandes zu verlangen.
  5. Gelieferte mangelfreie Gegenstände, die ohne Zustimmung an die A.G.M. GmbH zurückgesandt werden, bleiben verkauft und sind vom Besteller zu bezahlen. Der Besteller kann diese Ware jederzeit auf seine Kosten wieder zugestellt bekommen.
  6. Alle Preise verstehen sich soweit nicht anders vereinbart „ab Werk“ ohne Verpackung, Fracht und Porto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

§4 Fristen, Termine, Gefahrenübergang

  1. Lieferfristen und –termine sowie Leistungsfristen und –termine gelten stets nur annähernd, es sei denn, dass eine feste Frist oder ein fester Termin vereinbart wurde. Sofern Versendung vereinbart wurde, beziehen sich die Lieferfristen und Liefertermine auf den Zeitpunkt der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder sonst mit dem Transport beauftragte Person oder Unternehmen. Ansonsten genügt zur Wahrung von Liefertristen und – terminen die rechtzeitige Versandbereitschaft, sofern sie dem Besteller gemeldet wurde.
  2. Die Einhaltung der Liefer- und Leistungsfrist setzt die Erfüllung der Vertragspflichten des Auftraggebers, insbesondere der vereinbarten Zahlungsbedingungen und die rechtzeitige Zurverfügungstellung der vom Auftraggeber zu liefernden Unterlagen und dergleichen (z. B. Beistellteile) voraus. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so verlängert sich die Frist entsprechend.
  3. Auf Verlangen hat der Besteller der A.G.M. GmbH nachzuweisen, dass der Lieferung keine rechtlichen Hindernisse aus seiner Sphäre entgegenstehen. Die A.G.M. GmbH ist berechtigt, eine von einem solchen Hindernis betroffene Lieferung bis zu einem entsprechenden Nachweis zurückzuhalten. Wird der Nachweis nicht binnen einer von der A.G.M. GmbH angemessen gesetzten Frist erbracht, so kann diese wegen des noch nicht erfüllten Teils der Bestellung ganz oder teilweise vom Vertrag zurücktreten.
  4. In Fällen höherer Gewalt und bei sonstigen, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbaren störenden Ereignissen (z. B. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, behördliche Maßnahmen), die die A.G.M. GmbH nicht zu vertreten hat und die ihr die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, ist diese, sofern die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, zum Rücktritt berechtigt. Bei Hindernissen von vorübergehender Dauer verlängern oder verschieben sich die Liefer- und Leistungsfristen um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Das gilt auch, wenn die A.G.M. GmbH von anderen Lieferanten selbst nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig beliefert wurde. Soweit dem Besteller infolge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung der A.G.M. GmbH gegenüber vom Vertrag zurücktreten.
  5. Schadenersatzansprüche sind in Fällen des Abs. 4 ausgeschlossen. Diese Regelung gilt entsprechend bei Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, z. B. Importlizenzen oder Zulassungen, unabhängig davon, ob es der A.G.M. GmbH möglich gewesen wäre, diese Schwierigkeiten bereits bei Vertragsabschluss zu erkennen.
  6. Handelsübliche Mehr- oder Minderlieferungen sind zulässig. Ebenso sind zumutbare Teillieferungen zulässig. Dabei gilt jede Teillieferung als selbständiges Geschäft.
  7. Die Gefahr geht spätestens mit der Übergabe des Liefergegenstandes an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Unternehmen auf den Besteller über. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen. Verzögert sich die Übergabe oder der Versand infolge eines Umstandes, dessen Ursache bei Besteller liegt, geht die Gefahr vom Tag der Versandbereitschaft an den Besteller über.
  8. Die Ware wird nur auf ausdrückliches Verlangen und auf Kosten des Bestellers gegen Transportschäden versichert.

§5 Gewährleistung, Hinweispflicht

  1. Die von der A.G.M. GmbH gelieferten Gegenstände sind unverzüglich nach Ablieferung an den Besteller oder an den von ihm bestimmten Dritten sorgfältig auf Mängel, Übereinstimmung mit der Bestellung und Vollständigkeit zu untersuchen. Sie gelten als genehmigt, wenn eine Mängelrüge nicht unverzüglich, spätestens aber binnen 10 Tagen nach Ablieferung des Liefergegenstandes bzw. wenn der Mangel bei der unverzüglichen, sorgfältigen Untersuchung nicht erkennbar war, binnen 10 Tagen nach der Entdeckung des Mangels schriftlich bei der A.G.M. GmbH eingegangen ist. Auf Verlangen ist der beanstandete Liefergegenstand frachtfrei an die A.G.M. GmbH zurückzusenden. Bei der berechtigten Mängelrüge vergütet die A.G.M. GmbH die Kosten des billigsten Versandweges. Dies gilt nicht, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die gekaufte Sache nach der Lieferung an einen anderen Ort als den Wohnsitz oder die gewerbliche Niederlassung des Empfängers verbracht worden ist, es sei denn, das Verbringen entspricht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Sache.
  2. Bei Mängeln der gelieferten Gegenstände kann die A.G.M. GmbH innerhalb angemessener Frist an Stelle von Rücktritt oder Minderung die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache wählen.
  3. Wenn die Nacherfüllung für die A.G.M. GmbH mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden ist und sie deshalb unangemessen belastet, kann sie die Nacherfüllung verweigern. Im Fall der Verweigerung der Nacherfüllung oder Verspätung der Wahl des Gewährleistungsrechts oder im Fall des Fehlschlagens der Nacherfüllung kann der Besteller nach seiner Wahl Rücktritt oder Minderung verlangen.
  4. Bei Herstellung von Teilen und Werkstücken nach der A.G.M. GmbH zur Verfügung gestellten Mustern kann keine Funktionsgarantie geleistet werden, sofern die Muster von den Originalteilen abweichen.
  5. Durch etwa seitens des Bestellers oder Dritter unsachgemäß ohne vorherige Genehmigung der A.G.M. GmbH vorgenommene Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten, sowie ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Besteller oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung – insbesondere übermäßige Beanspruchung-, ungeeignete Betriebsmittel, wird die Haftung für die daraus entstehenden Folgen aufgehoben.
  6. Sämtliche Gewährleistungsansprüche verjähren in 12 Monaten nach Zugang der Ware.

§ 6 Haftung auf Schadenersatz wegen Verschuldens

  1. Die Haftung auf Schadenersatz ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe der folgenden Absätze ausgeschlossen oder beschränkt. Das gilt für jeden Grund, z. B. bei Pflichtverletzungen nach §§ 280 BGB ff., bei Unmöglichkeit, Verzug, Mängeln und für die Haftung aus unerlaubten Handlungen.
  2. Bei leichter Fahrlässigkeit von Organen, gesetzlichen Vertretern, Arbeitnehmern oder sonstigen Erfüllungsgehilfen haftet A.G.M. GmbH nicht, soweit es sich nicht um die Haftung für Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit handelt.
  3. Bei grober Fahrlässigkeit von Arbeitnehmern (mit Ausnahme von Organen und leitenden Angestellten) oder sonstigen Erfüllungsgehilfen haftet A.G.M. GmbH nicht, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Punkte oder um die Haftung für Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit handelt.
  4. Für Schäden ist die Haftung auf einen Höchstbetrag von 1.000.000 € je Schaden beschränkt.
  5. Die Haftungsausschlüsse und –beschränkungen gelten nicht, soweit A.G.M. GmbH wegen Vorsatz haftet.

§7 Eigentumsvorbehalt

  1. Die A.G.M. GmbH behält sich an allen gelieferten Waren (Vorbehaltsware) das Eigentum vor, bis der Besteller den Kaufpreis für die gelieferte Ware und alle sonstigen jeweils noch bestehenden Zahlungsverbindlichkeiten aus der Geschäftsverbindung getilgt hat.
  2. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, z. B. bei Verzug mit der Zahlung von gesicherten Forderungen, kann die A.G.M. GmbH dem Besteller den Ge- oder Verbrauch der Vorbehaltsware untersagen oder die Vorbehaltsware zurücknehmen. Die Rücknahme stellt nur dann einen Rücktritt vom Vertrag dar, wenn die A.G.M. GmbH dies auch schriftlich erklärt. Nach Rücknahme ist die A.G.M. GmbH zur Verwertung befugt, wobei der Erlös auf die Verbindlichkeiten des Bestellers – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen ist.
  3. Der Besteller tritt bereits jetzt die ihm aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware oder dem sonstigen Veräußerungsgeschäft darüber gegen seine Kunden zustehenden Kaufpreisforderungen oder sonstigen Vergütungsansprüche einschließlich aller Nebenrechte an die A.G.M. GmbH ab. Sie dienen in demselben Umfang zur Sicherung wie die Vorbehaltsware. Der Abnehmer ist zu einer Weiterveräußerung oder einer sonstigen Veräußerung der Vorbehaltsware nur dann berechtigt und ermächtigt, wenn sichergestellt ist, dass die Forderungen an diesem Geschäft auf die A.G.M. GmbH übergehen. Verarbeitung oder Umbildung der gelieferten Vorbehaltsware erfolgt stets für die A.G.M. GmbH als Hersteller. Erlischt das (Mit-) Eigentum durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-) Eigentum des Bestellers an der eigentlichen Sache wertanteilig auf die A.G.M. GmbH zur Sicherung ihrer Ansprüche übergeht.
  4. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, z. B. Pfändungen, wird der Besteller auf das Eigentum der A.G.M. GmbH hinweisen und diese unverzüglich benachrichtigen. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, bei der A.G.M. GmbH in diesem Zusammenhang entstehende Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Besteller. Der Besteller verwahrt die Vorbehaltsware für die A.G.M. GmbH. Er hat sie gegen Feuer, Diebstahl sowie Wasser zu versichern.
  5. Der Besteller ist bis auf Widerruf zur Einziehung der an die A.G.M. GmbH abgetretenen Forderungen ermächtigt. Die A.G.M. GmbH darf von diesem Widerrufsrecht keinen Gebrauch machen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und solange keine Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Bestellers erheblich einschränken. Liegen die Voraussetzungen für die Ausübung des Widerrufsrechts vor, so kann die A.G.M. GmbH verlangen, dass der Besteller ihr die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug dieser Forderungen erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen an die A.G.M. GmbH aushändigt und dem Schuldner die Abtretung anzeigt. Die Abtretungsanzeige an die Schuldner kann die A.G.M. GmbH auch selbst vornehmen.
  6. Übersteigt der realisierbare Wert aller bestehenden Sicherheiten die gesicherten Forderungen insgesamt um mehr als 20 %, ist die A.G.M. GmbH auf Verlangen des Bestellers zur Freigabe von Sicherheiten nach Wahl der A.G.M. GmbH verpflichtet.

§8 Zahlungsbedingungen

  1. Die Rechnungsbeträge sind, soweit nichts anderes vereinbart wird, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug an die A.G.M. GmbH zu bezahlen. Schecks oder Wechsel führen erst mit deren Einlösung zur Zahlung.
  2. Gerät der Besteller in Zahlungsverzug, so hat er die Forderung der A.G.M. GmbH während des Verzugs mit 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 Abs. 1 BGB zu verzinsen. Der Basiszinssatz vom 01.07.2011 beträgt 0,37 %. Bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, beträgt der Zinssatz 8 % über dem genannten Basiszinssatz. Die Geltendmachung oder der Nachweis eines höheren oder geringeren Verzugsschadens bleibt erhalten.
  3. Die Zurückhaltung von Zahlungen wegen oder die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Bestellers ist nur zulässig, wenn die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
  4. Werden nach Abschluss des Vertrags Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Bestellers wesentlich einschränken, ist die A.G.M. GmbH berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen.

§9 Sonstige Bestimmungen

  1. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz der A.G.M. GmbH.
  2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsverbindung ist der Sitz der A.G.M. GmbH. Die A.G.M. GmbH ist jedoch berechtigt, am Hauptsitz des Bestellers Klage zu erheben.
  3. Die Geschäftsbeziehungen unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  4. Diese Geschäftsbedingungen gelten – mit Ausnahme der Regelungen zum einfachen Eigentumsvorbehalt in §7 Nr. 1 und Nr. 2 – nur bei Verwendung gegenüber einer Person, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (Unternehmer), sofern der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört, gegenüber einer Handelsgesellschaft, einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder gegenüber einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
  5. Sind oder werden einzelne Klauseln dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam, so wird dadurch die Wirksamkeit des übrigen Teils bzw. der übrigen Klauseln nicht berührt. An Stelle der unwirksamen Klausel bzw. des unwirksamen Teils der Klausel gilt diejenige rechtlich wirksame Regelung, die dem der unwirksamen Klausel verfolgten Zweck am nächsten kommt.

Hinweis: Der Besteller nimmt davon Kenntnis, dass die Daten aus dem Vertragsverhältnis nach § 28 Bundesdatenschutzgesetz zum Zweck der Datenverarbeitung gespeichert werden und die A.G.M. GmbH sich das Recht vorbehält, dem Kreditversicherer die für die Kreditversicherung erforderlichen Daten zu übermitteln.

Artur Gaubitz Maschinenbau GmbH D-97350 Mainbernheim

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